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Rund die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Ob ihr mit einer Zahlung rechnen könnt, entscheidet der Tarifvertrag, euer Arbeitsvertrag oder die Praxis im Betrieb. Wann das Geld meist kommt, wie viel davon netto bleibt und was bei einer Kündigung gilt, zeigt dieser Überblick.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Nach einer Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung über das Portal Lohnspiegel.de bekommen 51 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Die Auswertung stammt vom November 2025, die Zahlen für 2026 hat die Stiftung nach Stand Ende Oktober noch nicht veröffentlicht. Das WSI weist außerdem darauf hin, dass die Umfrage nicht repräsentativ ist.
| Gruppe | Anteil mit Weihnachtsgeld |
|---|---|
| Alle Beschäftigten | 51 % |
| Mit Tarifvertrag | 77 % |
| Ohne Tarifvertrag | 41 % |
| Westdeutschland | 53 % |
| Ostdeutschland | 41 % |
| Männer | 54 % |
| Frauen | 48 % |
| Vollzeit | 53 % |
| Teilzeit | 46 % |
| Unbefristet | 52 % |
| Befristet | 48 % |
Der größte Unterschied liegt bei der Tarifbindung. Bei den Tarifbeschäftigten zeigen amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 sogar 85,8 Prozent, die im November oder Dezember eine Jahressonderzahlung erhielten, im Schnitt 2.987 Euro brutto. Die beiden Werte lassen sich nicht direkt vergleichen, weil Destatis nur Tarifbeschäftigte betrachtet und alle Jahressonderzahlungen zählt, das WSI dagegen gezielt nach Weihnachtsgeld fragt.
Habt ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein Anspruch kann aus fünf Quellen entstehen: dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag, der betrieblichen Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Von einer betrieblichen Übung ist in der Regel die Rede, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal in Folge ohne Vorbehalt gezahlt hat. Ein Vertrag, der das Weihnachtsgeld zugleich „freiwillig“ und „jederzeit widerruflich“ nennt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts widersprüchlich und deshalb unwirksam.
Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Wer Anspruch hat, bekommt das Geld meist mit dem November- oder Dezembergehalt. Der genaue Termin steht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Typischer Zahltag für das Novembergehalt ist der letzte Tag im Monat, 2026 also Montag, der 30. November. Im öffentlichen Dienst wird der erhöhte Betrag laut ver.di erstmals im November 2026 ausgezahlt.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Im WSI-Tarifarchiv reicht das tarifliche Weihnachtsgeld in der mittleren Vergütungsgruppe von 250 Euro bis 4.235 Euro. In Tarifverträgen ist die Höhe oft ein Prozentsatz des Monatsentgelts, im öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) sind es 2026 laut Ratgebern 85 Prozent.
| Branche | Tarifliches Weihnachtsgeld (mittlere Vergütungsgruppe) |
|---|---|
| Chemische Industrie Nordrhein | 4.235 Euro |
| Energieversorgung NRW | 4.113 Euro |
| Privates Bankgewerbe | 3.719 Euro |
| Landwirtschaft Bayern | 250 Euro |
Auch in der Zeitarbeit gibt es tarifliche Sonderzahlungen, sie liegen laut Ratgebern je nach Betriebszugehörigkeit bei etwa 235 bis 470 Euro.
Im öffentlichen Dienst hängt die Höhe vom Tarifvertrag ab: Beim Bund (TVöD Bund) liegt sie laut Ratgebern zwischen 75 und 95 Prozent eines Monatsentgelts, bei den Ländern (TV-L) je nach Entgeltgruppe zwischen etwa 33 und 88 Prozent. In Krankenhäusern und in der Pflege erhalten die unteren Entgeltgruppen bei den Kommunen 90 Prozent.
Wie viel Weihnachtsgeld bleibt netto?
Weihnachtsgeld ist steuerlich ein sonstiger Bezug. Die Lohnsteuer darauf ist die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne die Zahlung, dazu kommen Sozialabgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Netto bleibt deshalb oft weniger übrig, als viele erwarten. Ein Rechenbeispiel: Von 1.500 Euro Weihnachtsgeld bleiben bei 3.000 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse I rund 853 Euro, in anderen Beispielen liegen die Netto-Anteile zwischen 46 und 60 Prozent. Wie die Zahlung abgerechnet wurde, zeigt die Lohnabrechnung für November, die ihr aufbewahren solltet.
Stichtag und Rückzahlung bei Kündigung
Viele Verträge verlangen, dass ihr zu einem bestimmten Stichtag noch im Betrieb seid, oder dass ihr das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückzahlt. Das Bundesarbeitsgericht setzt dafür enge Grenzen. Außerdem sind Stichtage bei Zahlungen mit Vergütungscharakter in der Regel unzulässig:
| Höhe des Weihnachtsgelds | Rückzahlung bei Ausscheiden |
|---|---|
| Bis 100 Euro | nicht zulässig |
| Über 100 Euro, unter einem Monatsgehalt | nur bei Ausscheiden vor dem 31. März des Folgejahres |
| Ab einem Monatsgehalt | Bindung bis höchstens 30. Juni des Folgejahres |
Hat das Weihnachtsgeld reinen Entgeltcharakter, ist eine Rückzahlungsklausel generell unzulässig. Wer Mindestlohn bekommt, sollte außerdem wissen: Weihnachtsgeld darf laut Bundesarbeitsgericht nur auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn es monatlich zu einem Zwölftel, vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt wird. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, im Streitfall helfen Gewerkschaft, Betriebsrat oder Fachanwalt.
Teilzeit und Minijob
Teilzeitkräfte bekommen Weihnachtsgeld mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit. Auch ein Minijob schließt den Anspruch nicht aus, wenn vergleichbare Vollzeitkräfte die Zahlung erhalten. Zugesagtes Weihnachtsgeld zählt dann zur Jahresgrenze von 7.236 Euro im Jahr 2026.
Was ihr jetzt prüfen solltet
- Tarifvertrag und Arbeitsvertrag lesen: Dort stehen Anspruch, Höhe und Zahltag.
- Stichtag und Rückzahlungsklausel beachten: Wer eine Kündigung plant, sollte den Termin kennen, bevor das Geld ausgezahlt wird.
- Netto realistisch einplanen: Vom Bruttobetrag bleibt je nach Steuerklasse oft nur etwa die Hälfte.