Ist Fahrzeit zur Arbeit Arbeitszeit? Für Monteure, Pflegekräfte und Servicetechniker lautet die Antwort oft ja. Das kann bares Geld wert sein. Doch die Uhr tickt, denn zum 31. Dezember 2026 verjähren alle Lohnansprüche aus dem Jahr 2023. Wer unbezahlte Fahrten nachfordern will, sollte jetzt aktiv werden.
Ist Fahrzeit zur Arbeit Arbeitszeit oder Privatsache?
Der ganz normale Arbeitsweg zählt in Deutschland nicht als Arbeitszeit. Wer morgens von zu Hause ins Büro, ins Werk oder in den Laden pendelt, ist rechtlich in seiner Freizeit unterwegs. Bezahlt wird diese Fahrzeit zur Arbeit deshalb nicht. Steuerlich hilft lediglich die Entfernungspauschale.
Anders sieht es aus, sobald die Fahrt selbst zum Job gehört. Ob eine Fahrtzeit Arbeitszeit ist, hängt vor allem von einer Frage ab. Wer bestimmt Ziel, Zeitpunkt und Route? Gibt euer Arbeitgeber das vor, könnt ihr nicht frei über diese Zeit verfügen. Genau an diesem Punkt setzen die Gerichte an.
| Art der Fahrt | Zählt als Arbeitszeit? | Typisch für |
| Wohnung zum festen Betrieb | Nein, privater Arbeitsweg | Büro, Produktion, Einzelhandel |
| Wohnung zum ersten Kunden, ohne festen Arbeitsort | Ja, laut EuGH | Servicetechniker, Außendienst |
| Pflichttreffpunkt zur wechselnden Baustelle im Firmenwagen | In der Regel ja | Bau, Montage, Gebäudereinigung |
| Fahrten zwischen Kunden während der Schicht | Ja | Ambulante Pflege, Handwerk |
| Dienstreise zu Schulung oder Projekt | Ja, Bezahlung je nach Vertrag | Projektgeschäft, Montage im Ausland |
Fahrzeit ist Arbeitszeit: Was der Europäische Gerichtshof entschieden hat

Den Grundstein legte der Europäische Gerichtshof schon am 10. September 2015. Im Fall Tyco (C-266/14) ging es um spanische Techniker für Sicherheitsanlagen. Ihr Arbeitgeber hatte die Regionalbüros geschlossen, also fuhren sie direkt von daheim zu den Kunden. Die Richter werteten die Fahrt zum ersten und vom letzten Kunden als Arbeitszeit.
Im Oktober 2025 legte der EuGH nach. Diesmal klagten Beschäftigte eines spanischen Umweltunternehmens, die in ständig wechselnden Naturschutzgebieten arbeiteten. Jeden Morgen wurde sich zur vorgegebenen Zeit am Stützpunkt getroffen, um in den Dienstwagen zu steigen. Laut dem EuGH-Urteil C-110/24 ist die gesamte Strecke Arbeitszeit, morgens wie abends. Selbst wer nur Beifahrer ist, ist also im Dienst.
Ein wichtiger Haken bleibt allerdings. Der EuGH urteilt nur über Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Es geht also um Höchstarbeitszeit, Pausen und die elfstündige Ruhezeit. Wie viel Geld ihr für die Fahrt bekommt, entscheiden deutsches Recht, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag. Die in Medien kursierenden 400 Euro Nachzahlung im Monat stammen deshalb nicht aus dem Urteil. Sie beruhen auf Beispielrechnungen mit angenommenen Stundenlöhnen.
Was das Bundesarbeitsgericht im Urteil zur Fahrzeit als Arbeitszeit sagt
In Deutschland trennt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar zwischen Arbeitszeit und Bezahlung. Trotzdem haben die Erfurter Richter Beschäftigten mehrfach den Rücken gestärkt. Drei Entscheidungen sind für euch besonders wichtig.
- 17. Oktober 2018 (5 AZR 553/17):
Wer ins Ausland entsandt wird, bekommt die notwendige Reisezeit grundsätzlich bezahlt. - 18. März 2020 (5 AZR 36/19):
Fährt ein Außendienstler morgens direkt zum ersten Auftrag, gehört diese Anfahrt zur bezahlten Arbeit. Gleiches gilt für den Heimweg nach dem letzten Termin. Tariflich bezahlte Fahrzeit darf eine Betriebsvereinbarung nicht einfach kürzen. - 13. September 2022 (1 ABR 22/21):
Seitdem steht fest, dass jeder Betrieb ein System zur Zeiterfassung braucht. Fahrten, die als Arbeitszeit zählen, gehören mit hinein.
Am Bau gelten allerdings Sonderregeln. Laut Rahmentarifvertrag ist die Wegezeit zur Baustelle keine bezahlte Arbeitszeit. Stattdessen gibt es eine Wegezeitpauschale, bei täglicher Heimfahrt und bis zu 50 Kilometern sind das sieben Euro. Wer vorher im Betrieb Material lädt, fährt dagegen in bezahlter Arbeitszeit.
Gehört eine Pflichtfahrt zur vergütungspflichtigen Arbeit, setzt der Mindestlohn die Untergrenze. Aktuell sind das 13,90 Euro pro Stunde, ab Januar 2027 dann 14,60 Euro. Teilt euren Monatslohn testweise durch alle Stunden inklusive Pflichtfahrten. Liegt das Ergebnis darunter, steht euch womöglich eine Nachzahlung zu.
Politisch bleibt das Thema heiß. Im Juni 2026 wurde ein Referentenentwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz bekannt. Er sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und eine elektronische Zeiterfassung vor. Beginn, Ende und Dauer der Arbeit müssten dann noch am selben Tag digital festgehalten werden. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten wären ausgenommen, kleine und mittlere Firmen bekämen zwei bis fünf Jahre Übergangszeit.
Beschlossen ist davon bislang nichts. Anfang Oktober lief noch die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Der Zeitplan ist wacklig, was der Rücktritt von Bärbel Bas als Arbeitsministerin verstärkt. Seitdem führt Alexander Schweitzer das Ressort. Kommt die digitale Erfassung, lassen sich Pflichtfahrten künftig deutlich leichter belegen.
Wann verjährt euer Lohnanspruch?
Euer Lohnanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Uhr startet laut § 199 BGB allerdings erst mit dem Jahreswechsel. Ob eine Fahrt im Februar oder im November 2023 lag, spielt deshalb keine Rolle. Für alle Monate eines Jahres gilt derselbe Stichtag.
| Fahrten geleistet im Jahr | Frist beginnt nach | Anspruch verjährt am |
| 2023 | 31.12.2023 | 31.12.2026 |
| 2024 | 31.12.2024 | 31.12.2027 |
| 2025 | 31.12.2025 | 31.12.2028 |
| 2026 | 31.12.2026 | 31.12.2029 |
Für Pflichtfahrten aus 2023 bleiben euch damit nur noch gut zehn Wochen. Eine E-Mail an die Personalabteilung reicht gegen die Lohnanspruch Verjährung allerdings nicht aus. Die Frist ruht erst, wenn ihr vor Gericht zieht, einen Mahnbescheid beantragt oder ernsthaft mit dem Arbeitgeber verhandelt.
Noch gefährlicher sind Ausschlussfristen. Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass ihr Ansprüche schon nach drei Monaten schriftlich geltend macht. Verpasst ihr diese Frist, verfällt das Geld oft lange vor der Verjährung. Den Mindestlohn als Sockel schützt § 3 Mindestlohngesetz dagegen vor solchen Verfallklauseln.
Welche Fahrtzeit zur Arbeit ist zumutbar?

Die meisten von euch haben es vergleichsweise kurz. Laut Mikrozensus 2024 brauchen rund 70 Prozent der Beschäftigten weniger als 30 Minuten zur Arbeit. Jeder Zwanzigste pendelt allerdings mehr als 50 Kilometer pro Strecke. Knapp zwei Drittel sitzen dabei im eigenen Auto.
Eine feste Obergrenze für den privaten Arbeitsweg kennt das Arbeitsrecht nicht. Einen Anhaltspunkt liefert jedoch § 140 SGB III, der eigentlich für Arbeitslose gilt. Unzumutbar sind danach in der Regel mehr als 2,5 Stunden Pendelzeit täglich bei über sechs Stunden Arbeit. Bei kürzeren Arbeitstagen liegt die Grenze bei zwei Stunden. In Regionen mit üblicherweise längeren Wegen kann auch mehr zumutbar sein.
Zumutbar heißt allerdings nicht bezahlt. Der private Pendelweg bleibt unvergütet, egal wie lang er ist. Wie stark lange Strecken trotzdem ins Geld gehen, ist vor allem bei der Kostenrechnung fürs Elektroauto zu erkennen.
So sichert ihr euren Lohnanspruch vor dem 31. Dezember
Wer für 2023 unbezahlte Pflichtfahrten vermutet, sollte die nächsten Wochen gezielt nutzen. Diese Schritte helfen euch dabei:
- Fahrten rekonstruieren:
Prüft Dienstpläne, Einsatzlisten, Tankbelege und Chatnachrichten aus 2023. Notiert für jede Pflichtfahrt Datum, Abfahrt, Ankunft und Treffpunkt. - Verträge checken:
Sucht in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen nach Ausschlussfristen und Regeln zur Fahrzeit. - Schriftlich geltend machen:
Fordert die offene Vergütung nachweisbar per E-Mail oder Brief an. Das wahrt Ausschlussfristen, stoppt aber nicht die Verjährung. - Verjährung rechtzeitig hemmen:
Lenkt euer Arbeitgeber nicht ein, bleiben Mahnbescheid oder Klage beim Arbeitsgericht. Beides muss spätestens am 31. Dezember bei Gericht eingehen. - Hilfe holen:
Gewerkschaften und Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen bei der Berechnung. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst.
Wichtig ist außerdem der Blick nach vorn. Mit dem höheren Mindestlohn ab 2027 wird jede unbezahlte Pflichtfahrt für euch noch teurer. Kommt die elektronische Zeiterfassung, steigt zudem der Druck auf Arbeitgeber, Fahrten korrekt zu erfassen. Wer seine Pflichtfahrten ab sofort selbst dokumentiert, hat später deutlich bessere Karten.