Rentenalter und Rentenreform in Deutschland
Finanzen

Rentenalter-Debatte: Was die Reformpläne für Arbeitnehmer bedeuten

Wer heute im Berufsleben steht, fragt sich: Wie lange muss ich noch arbeiten? Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung im Juni 33 Empfehlungen vorgelegt, die das Rentensystem stabilisieren sollen. Von einer pauschalen „Rente mit 70“ ist darin keine Rede, trotzdem würde sich für viele einiges ändern. Wichtig vorab: Bislang sind es nur Empfehlungen, einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.

Was die Kommission vorschlägt

Die Vorschläge betreffen mehrere Stellschrauben gleichzeitig. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Bereich Heute Empfehlung der Kommission
Regelaltersgrenze 67 Jahre (für Jahrgang 1964 und jünger) Nach 2031 schrittweise Anhebung, gekoppelt an die Lebenserwartung
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) ab 63 Jahren mit Abschlägen Anhebung auf 64 Jahre
Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab 64 Jahren und 8 Monaten für Jahrgang 1962 Soll abgeschafft werden
Altersteilzeit ab 55 Jahren, Blockmodell möglich ab 58 Jahren, Blockmodell abgeschafft

Als Ersatz für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll eine Schutzrente für langjährige Beitragszahler kommen, die kurz vor dem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Dazu kommen eine gesetzliche Kapitalrente, bei der ein Teil der Beiträge am Kapitalmarkt angelegt wird, sowie ein größerer Versichertenkreis, zu dem etwa Selbstständige gehören sollen.

Was das für euer Rentenalter bedeutet

Herzstück ist das sogenannte „Zwei zu Eins“-Modell: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen. Nach heutigen Prognosen entspricht das etwa einem halben Jahr mehr pro Jahrzehnt. Die Anhebung würde ab dem Jahrgang 1965 beginnen, ein Anstieg auf 69 Jahre würde erst ab 2071 greifen, auf 70 erst ab 2091.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze (Modellrechnung) Renteneintrittsjahr
1964 67 Jahre 2031
1965 67 Jahre, 1 Monat 2032
1968 67 Jahre, 2 Monate 2035
1970 67 Jahre, 4 Monate 2037
1974 67 Jahre, 6 Monate 2041

Die Werte sind Modellrechnungen auf Basis der Kommissionsvorschläge, kein geltendes Recht. Wie stark die Grenze tatsächlich steigt, hängt von der künftigen Lebenserwartung ab.

Was früher in Rente gehen kostet

Wer die Rente für langjährig Versicherte vor der Regelaltersgrenze beantragt, zahlt dafür dauerhaft. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt, höchstens um 14,4 Prozent, und dieser Abschlag bleibt lebenslang bestehen. Ein Beispiel mit 1.800 Euro brutto Monatsrente:

Früher in Rente Abschlag Weniger pro Monat (brutto)
12 Monate 3,6 % 64,80 €
24 Monate 7,2 % 129,60 €
48 Monate 14,4 % 259,20 €

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bestehenden Altersgrenzen und dieser Abschlag unverändert weiter. Sollte die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre steigen, würde der früheste Zeitpunkt um ein Jahr nach hinten rücken. Bleibt der Abschlag bei 0,3 Prozent pro Monat, sänke die maximale Kürzung bei drei Jahren Abstand zur Regelaltersgrenze von 14,4 auf rechnerisch 10,8 Prozent.

Die politische Debatte: Wer will was?

Die Kommission begründet den Kurs mit der Finanzierbarkeit: Nur wenn das Rentenalter mit der Lebenserwartung mitwachse, bleibe die Rente bezahlbar. Das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren begründet sie damit, dass die Regel vor allem Besserverdienenden nutze und teuer sei. In der Koalition bleibt die Umsetzung umstritten:

Wer Position
Kanzler Merz (CDU) Will das komplette Paket bis Ende 2026 beschließen
Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) Fordert von Arbeitsministerin Bas rasch einen Gesetzentwurf
Arbeitsministerin Bas (SPD) Will die Vorschläge möglichst vollständig umsetzen, fordert aber mehr Debatte über Langzeitarbeitende
SPD insgesamt Trägt das Paket grundsätzlich mit, knüpft ein höheres Rentenalter aber an Bedingungen, größter Streitpunkt ist die Rente nach 45 Jahren
Olaf Lies (SPD, Niedersachsen) Will den abschlagsfreien Zugang nach 45 Jahren unabhängig vom Beruf erhalten

Offen sind laut aktuellen Berichten außerdem die Höhe des künftigen Rentenalters und die Frage, ob neue Beamte einbezogen werden. Bis ein Gesetzentwurf vorliegt, bleibt alles bei den Empfehlungen.

Was ihr jetzt prüfen könnt

Solange nichts beschlossen ist, lohnt sich vor allem eine nüchterne Bestandsaufnahme:

  • Geburtsjahr prüfen:
    Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt nach heutigem Recht für den Jahrgang 1964 und jünger, ältere Jahrgänge liegen darunter. Nach den Kommissionsvorschlägen würde sie ab Jahrgang 1965 leicht steigen.
  • Versicherungsverlauf kontrollieren:
    Gerade bei der Frage „35 oder 45 Beitragsjahre“ kommt es auf lückenlose Zeiten an, die Deutsche Rentenversicherung gibt darüber Auskunft.
  • Nachweise aufbewahren:
    Beschäftigungs- und Beitragszeiten lassen sich am besten über Unterlagen belegen, deshalb lohnt es sich, Lohnabrechnungen dauerhaft aufzubewahren.
  • Zusätzlich vorsorgen:
    Kanzler Merz hat die gesetzliche Rente zum Jahresende 2025 als Basisabsicherung bezeichnet, ergänzt durch private und betriebliche Vorsorge. Anders als die Rentenreform ist die Reform der privaten Vorsorge bereits beschlossen: Das Altersvorsorgedepot löst ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Alternativen wie Basisrente, ETF-Sparplan oder Immobilie lassen sich damit vergleichen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rentenberatung, bei konkreten Fragen helfen Rentenversicherung oder Verbraucherzentrale.