Rentenreform 2026: Was ist Gesetz, was nur Vorschlag?

Rentenreform 2026 in Deutschland

Kaum ein Thema sorgt derzeit für so viele Schlagzeilen wie die neue Rentenreform 2026. Rente mit 63, ein höheres Renteneintrittsalter, die Kapitalrente oder das Ende der Minijob-Sonderregeln. 

Wer die Berichte verfolgt, bekommt schnell den Eindruck, all das sei bereits beschlossene Sache. Tatsächlich stammt der größte Teil dieser Punkte bisher aus einem Empfehlungspapier. Nur ein kleiner Teil der Reform ist tatsächlich schon geltendes Recht.

Das ist bei der Rentenreform 2026 bereits Gesetz

Ein erstes Rentenpaket hat der Bundestag bereits beschlossen. Zwei Punkte daraus gelten schon:

Das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent, also das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst, wird über 2025 hinaus bis 2031 verlängert. Ohne diese Verlängerung wäre nach dem Auslaufen der bisherigen Haltelinie eine spürbar niedrigere Rentenanpassung zu erwarten gewesen, da die bisherige Rentenformel wieder gegriffen hätte. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Rentenversicherung trägt der Bund aus Steuermitteln, damit der Beitragssatz davon unberührt bleibt.

Zusätzlich wird die Mütterrente ausgeweitet. Beide Maßnahmen sind Teil desselben Gesetzespakets und damit bereits verabschiedet. Diese gelten damit unabhängig davon, wie es mit den übrigen Reformvorschlägen weitergeht. Wie stark sich solche gesetzlichen Weichenstellungen auf den Alltag auswirken, war zuletzt auch beim Ordnen der Familienfinanzen zu erkennen.

Welche Vorschläge macht die Alterssicherungskommission für die Rentenreform 2026?

Das unabhängige Gremium der Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen übergeben. Diese Vorschläge sind ein wichtiger Impuls für die Regierungskoalition, aber noch kein Gesetz.

Erst ein Kabinettsbeschluss, die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sowie die Verkündung machen daraus geltendes Recht. Der Bundeskanzler hat mehrfach betont, bei der Merz Rentenreform Tempo machen zu wollen. 

Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat signalisiert, die Vorschläge der Kommission im Rahmen der Bas Rentenreform weitgehend umsetzen zu wollen. Damit zeigt die Koalition, dass sie die Empfehlungen ernst nimmt, auch wenn der Gesetzestext noch aussteht. 

Gerade für Selbstständige, die ohnehin regelmäßig ihre Bonität im Blick behalten, ist die eigene Altersvorsorge nur ein Baustein der finanziellen Vorsorge, ähnlich wichtig wie ein sauberer Kredit-Score. Die folgenden Punkte zeigen, was die Kommission im Detail vorschlägt:

💡 Vorschlag ⚙️ Was sich ändern soll
Renteneintrittsalter Rentenreform Regelaltersgrenze steigt ab Jahrgang 1965 schrittweise von 67 auf bis zu 67,5 Jahre, gekoppelt an die Lebenserwartung.
Rentenreform Rente mit 63 Altersgrenze für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) steigt von 63 auf 64 Jahre.
Rentenreform 2026 45 Beitragsjahren Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll komplett wegfallen, früherer Ausstieg nur noch mit Abschlägen (0,3 %/ Monat) oder Härtefallregelung.
Rentenreform Minijob Steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus fallen soll, Ausnahmen bislang nur für Schülerinnen und Schüler.
Rentenreform Selbstständige Neue Selbstständige sollen verpflichtend einzahlen, bereits Selbstständige können wählen.
Rentenreform Beamte Beamtenversorgung wird wirkungsgleich auf die Pensionen übertragen, keine direkte Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung.
Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge Teil der Beiträge soll ab 2028 schrittweise an den Kapitalmarkt fließen, bis 2031 insgesamt zwei Prozent.
Rentenreform Witwenrente Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Waisenrente) wird geprüft, keine feste Empfehlung bislang.

Der aktuelle Stand der Rentenreform 2026

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Maßnahmen bereits verabschiedet sind und welche weiterhin nur als Empfehlung der Kommission vorliegen:

📋 Maßnahme ⚖️ Gesetz aktiv?
Rentenniveau 48 % bis 2031 verlängert
Mütterrente ausgeweitet
Regelaltersgrenze auf bis zu 67,5 Jahre
Rente mit 63 → Rente mit 64
Abschaffung Rente nach 45 Beitragsjahren
Minijob-Sonderstatus fällt
Selbstständige & Abgeordnete pflichtversichert
Beamtenversorgung wirkungsgleich angepasst
Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge ab 2028
Witwen-/Waisenrente wird geprüft

So trifft die Rentenreform 2026 verschiedene Gruppen

Nicht jede Neuerung betrifft alle gleichermaßen. Diese Übersicht zeigt auf einen Blick, wen was konkret erwartet:

  • Angestellte:
    Betroffen vor allem vom höheren Renteneintrittsalter der Rentenreform und der möglichen Rentenreform 2026 Regelung zu 45 Beitragsjahren.
  • Minijobber:
    Betroffen von der Rentenreform zum Minijob. Der bisherige Sonderstatus soll fallen und damit werden erstmals Rentenbeiträge fällig.
  • Neu Selbstständige:
    Für sie sieht die Rentenreform für Selbstständige eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Bereits Selbstständige sollen wählen können.
  • Beamte:
    Die Rentenreform für Beamte bedeutet keine direkte Einbeziehung, aber Anpassungen sollen wirkungsgleich auf die Pensionen übertragen werden.
  • Rentennahe Jahrgänge:
    Ein Wegfall der Rentenreform 2026 Regelung zu 45 Beitragsjahren könnte einen frühen Ausstieg deutlich erschweren.
  • Hinterbliebene:
    Die Rentenreform zur Witwenrente wird derzeit geprüft, ein konkretes Ergebnis gibt es noch nicht.

Ab wann gilt die neue Rentenreform 2026

Das hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Die Regierungskoalition strebt an, das Verfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein verbindlicher Termin für Kabinettsbeschluss, Bundestag, Bundesrat und Verkündung steht jedoch bislang nicht fest

Im parlamentarischen Verfahren sind zudem Änderungen am aktuellen Reformkonzept ausdrücklich möglich. Die konkreten Vorschläge könnten also noch angepasst werden, bevor sie zu Gesetzestext werden.

Nach aktuellem Fahrplan soll die Rentenreform 2027 in Kraft treten. Es handelt sich um ein und dasselbe Gesetzespaket, dessen Verabschiedung sich lediglich über den Jahreswechsel ziehen könnte.

Für Sie als Versicherte ist vor allem eine Unterscheidung wichtig: Viele Reformpunkte, etwa die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze, sind langfristig angelegt und würden erst über Jahre hinweg greifen. 

Andere Punkte , insbesondere die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, könnten dagegen deutlich früher wirksam werden. Das ist dennoch abhängig davon, ob sie tatsächlich in dieser Form beschlossen werden. 

Fazit: Was von der Rentenreform 2026 am Ende bleibt

Von den aktuellen Rentenplänen ist bislang nur ein kleiner Teil tatsächlich Gesetz: die Verlängerung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2031 sowie die Ausweitung der Mütterrente. Die übrigen vielzitierten Punkte sind bisher nur Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Sie könnten frühestens im Laufe des Jahres 2026 den Bundestag durchlaufen und nach aktuellem Fahrplan Anfang 2027 in Kraft treten. Bis ein verbindlicher Gesetzentwurf vorliegt, bleibt vieles offen. Deshalb sollten persönliche Entscheidungen nicht allein auf Basis der bisherigen Vorschläge getroffen werden.