Die meisten Behandlungen durch den Zahnarzt oder die Gynäkologin, den Chirurgen oder die Physiotherapeutin erfolgen reibungslos und die Behandelten sind nach Abschluss der Therapie zufrieden. Dennoch melden Verbände und Vereinigungen von Patientinnen und Patienten jährlich steigende Zahlen von unzureichenden oder gar falschen Behandlungen. Doch Betroffene sind nicht selten unsicher, wie man dagegen vorgehen sollte. Der Patientenanwalt in München bietet fachlich und menschlich gute Unterstützung.
Die durch den Patientenanwalt verhandelten Fälle sind so facettenreich wie die moderne Medizin selbst. Natürlich. Denn Ärzte und Therapeuten jedes Bereichs sind nicht vor falscher Diagnostik und Behandlung geschützt. Typische Fallkonstellationen sind:
- der nicht professionell eingebrachte Zahnersatz
- Geburtsschäden durch nicht fachgerecht betreute Entbindungen
- Fehler rund um den Bereich der Anästhesie
- falsche Diagnostik
- nicht geeignete Medikamentierung
Neben den Folgen von falscher Behandlung oder Diagnostik stehen Patientinnen und Patienten auch vor der Herausforderung, dass sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen selbst die Beweispflicht haben.
Patientenanwälte sind speziell ausgebildet. Als Experten rund um das Medizin- und Versicherungsrecht unterstützen sie ihre Mandantinnen und Mandanten dabei, ihre Ansprüche zu sichern und Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erhalten. Auch bezüglich der Anerkennung einer eventuell bestehenden Berufsunfähigkeit oder eines versicherungsrechtlichen Anspruchs sind sie den Betroffenen kompetente und versierte Partner. Durch die Schwerpunktsetzung Patientenrecht vertreten sie vergleichsweise viele Patienten und besitzen deshalb besonders hohe Erfahrung.
Die Erstberatung durch Patientenanwälte aus München dient der Darstellung des Sachverhaltes durch die Patienten. Nicht selten sind aus den Schilderungen bereits erste Einschätzungen durch den Experten möglich. Um die Fakten rund um den Fall genau einzuschätzen, wird der Patientenanwalt die nötigen Unterlagen von den Ärzten, Kliniken oder Therapeuten anfordern.
Nach genauer Prüfung – eventuell unterstützt durch Experten aus dem Netzwerk der Anwaltskanzlei – erläutert der Patientenanwalt den Mandanten Erfolgsaussichten und passende Strategien. Nicht selten wird diese Expertise auch durch ein objektiv erstelltes Gutachten eines Spezialisten untermauert.
Die geeignete Vorgehensweise ist nicht selten zunächst das Erzielen einer außergerichtlichen Einigung. Wenn diese Strategie durch den Patientenanwalt aus München gut vorbereitet ist und die Unterlagen des Falls aussagekräftig sind, bestehen gute Chancen dies umzusetzen. Sollte der Mediziner diese Einigung verweigern, erfolgt das Durchsetzen der Ansprüche durch das Gerichtsverfahren.
- Patientinnen und Patienten, die der Meinung sind, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sollten möglichst frühzeitig den spezialisierten Anwalt konsultieren. Das gilt besonders dann, wenn durch gutachterliche Untersuchungen dieser Fehler noch nachweisbar ist.
- Durch Zusammenstellen von Unterlagen kann das Erstgespräch gut vorbereitet werden. Wichtig sind besonders Arztbefunde, eventuell erfolgte Zweitmeinungen, Fotos und Schriftwechsel zwischen Patienten, Arzt, Krankenkasse und Versicherung.
- Nicht selten unternimmt die Gegenseite Anstrengungen, um das Vorliegen eines Behandlungsfehlers abzuwiegeln oder einen Vergleich auszuhandeln, der ungenügend ist. Deshalb der dringende Rat, nicht als Laie einen Vergleich oder ähnliche Vereinbarungen auszuhandeln. Diese sind rechtlich bindend und erschweren dem Fachanwalt die Vertretung.