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Als Eigenheimbesitzer hat man mit dem Kauf der Immobilie bereits einen großen Schritt in Richtung Zukunftssicherheit getan. Wer den Lebensabend in seinen eigenen vier Wänden verbringen und sein Haus nicht zugunsten der Rentenaufbesserung verkaufen möchte, hat durch die Immobilienverrentung eine Reihe verschiedener Möglichkeiten. Wie kann die Immobilie als Altersvorsorge dienen – welche Chancen und Risiken gibt es?
Nach einem langen Arbeitsleben wünschen sich die meisten Hausbesitzer, dass sie jetzt mehr Zeit im Garten verbringen und ihr Zuhause genießen können. Doch die Realität spricht oftmals eine andere Sprache. Mit dem Erhalt des Rentenbescheides kommt die Ernüchterung. Die kleine Rente reicht nicht und Betroffene denken darüber nach, ihr Eigenheim zu verkaufen oder es zu vermieten und in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Eigentlich hat man die Immobilie als Altersvorsorge gekauft und möchte sie an die Kinder vererben. Wer nicht ausziehen möchte und eine Erhöhung der Rente wünscht, kann sich auf Renteplusimmobilie.de für eine Immobilienverrentung entscheiden.
Doch was heißt das eigentlich? Ist man bei der Immobilie als Altersvorsorge noch Eigentümer und wie funktioniert das mit dem Wohnrecht? Die Entscheidung für einen seriösen Anbieter und die Schuldenfreiheit der Immobilie sind zwei Grundlagen dafür, dass man seine Rente mit einer Umkehrhypothek, einem Teilverkauf oder einem Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht aufbessern kann.
Hier haben die potenziellen Erben die Möglichkeit, die Hypothek abzulösen, in den Besitz des Objektes zu kommen. Eine Verpflichtung für die Ablöse gibt es nicht. Besteht kein Interesse an der Erbschaft, bleibt der Kreditgeber der rechtmäßige Eigentümer und kann die Immobilie nun selbst verkaufen. Weitere Arten der Immobilienverrentung sind der Teilverkauf, die Veräußerung mit Nießbrauch oder Wohnrecht und der Verkauf mit Leibrente. Bei Varianten mit Rückkaufoption sollte man den Zeitpunkt der Rückzahlung beherzigen und abwägen, ob man zu dieser Zeit das Geld für den Rückkauf hat.
Da der Grundbucheintrag notariell beglaubigt wird, hat man die Sicherheit, dass das eingetragene Wohnrecht aus keinem Grund aufgehoben werden darf. Auch wenn der aktuelle Eigentümer die Immobilie weiter veräußert, bleibt das Wohnrecht bestehen. Wenn man eine Immobilienverrentung wünscht, sollte man sich immer für eine Option mit eingetragenem Wohnrecht oder alternativ mit einem Nießbrauchrecht entscheiden. Anderenfalls besteht das Risiko, dass man zwar eine Rente erhält, aber sein Recht, in seinem geliebten Haus zu wohnen, verliert.
Die akribische Suche nach einem vertrauenswürdigen und ehrlichen Partner nimmt Zeit in Anspruch und sollte am besten nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Man kann bei der Hausbank oder bei großen Versicherungen nachfragen. Hier fällt die Rente aber oftmals kleiner aus als bei Anbietern, die sich auf die Immobilienverrentung spezialisiert haben.
Bisher ist das Prinzip der Verrentung von Wohneigentum in Deutschland noch verhältnismäßig neu. Es ist durchaus denkbar, dass sich diese Methode als private Altersvorsorge in den nächsten Jahren etabliert und die wachsenden Defizite bei der staatlichen Rente ausgleichen wird.