E-Auto-Prämie 2026 beantragen
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E-Auto-Prämie 2026: Wer bekommt sie, und wie beantragt man sie?

Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen die neue E-Auto-Prämie beim BAFA beantragen, rückwirkend für Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Kinderzahl gibt es zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Hier erfahrt ihr, ob ihr Anspruch habt, wie viel Geld ihr bekommt und wie der Antrag funktioniert.

Wer die Prämie bekommt

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das förderfähige Neufahrzeug zugelassen wurde. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 80.000 Euro im Jahr betragen, mit einem Kind unter 18 Jahren steigt die Grenze auf 85.000 Euro, mit zwei oder mehr Kindern auf 90.000 Euro.

Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, also nach Abzug von Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und Freibeträgen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Als Kind zählt, wer im Haushalt lebt und Anspruch auf Kindergeld hat. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnern und eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen des Partners hinzugerechnet. Selbstständige sind nur als Privatperson antragsberechtigt, das Fahrzeug darf also nicht zum Betriebsvermögen gehören.

Gefördert werden Neuwagen der Klasse M1, also Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert.

Wie hoch die Prämie ausfällt

Die Prämie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: 3.000 Euro Basisförderung für reine E-Autos, jeweils 1.000 Euro mehr bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 und unter 45.000 Euro sowie 500 Euro pro Kind, höchstens für zwei Kinder.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Ohne Kind 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 bis 85.000 € keine Förderung 3.500 € 4.000 €
85.001 bis 90.000 € keine Förderung keine Förderung 4.000 €

Die Stufen wirken hart: Schon ein Euro über 45.000 Euro bedeutet bei einem Haushalt ohne Kinder 1.000 Euro weniger Prämie, ab 80.001 Euro entfällt sie ohne Kinder ganz. Zur Einordnung ein paar Beispiele aus der Tabelle: Wer allein lebt und 38.000 Euro zu versteuern hat, bekommt 5.000 Euro. Ein Paar mit einem Kind und 72.000 Euro erhält 3.500 Euro. Mit zwei Kindern und 88.000 Euro sind es 4.000 Euro, ohne Kinder und bei 82.000 Euro gibt es dagegen nichts.

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender bekommen jeweils 1.500 Euro weniger, höchstens also 4.500 Euro. Sie sind vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 förderfähig, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

So beantragt ihr die Prämie

Der Antrag läuft ausschließlich online über die Förderzentrale Deutschland, zuständig ist das BAFA. Auf das Datum der Bestellung kommt es nicht an, entscheidend ist die Zulassung:

  1. Das Fahrzeug wird erstmals auf euch zugelassen.
  2. Ihr meldet euch mit einem BundID-Konto an, dafür braucht ihr den Personalausweis mit Online-Funktion samt PIN oder alternativ ein ELSTER-Zertifikat.
  3. Ihr füllt das elektronische Antragsformular aus und ladet die Unterlagen hoch.
  4. Das BAFA prüft die Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs.
  5. Nach dem Zuwendungsbescheid wird die Prämie auf euer Konto überwiesen.

Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung gestellt werden. Wer sein Auto zum Beispiel im Januar 2026 zugelassen hat, muss also bis Januar 2027 beantragen. Eine feste Bearbeitungsfrist nennt das BAFA nicht, die Auszahlung soll innerhalb weniger Wochen nach dem Bescheid folgen. Den Kaufpreis müsst ihr deshalb zunächst selbst tragen, beim Leasing kann die Förderung die Rate senken.

Diese Unterlagen brauchen ihr

  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Die beiden aktuellsten Steuerbescheide, höchstens drei Jahre alt
  • Für den Kinderbonus ein Kindergeld-Nachweis der Familienkasse
  • Bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung für die elektrische Reichweite

Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, etwa viele Rentner, muss sie freiwillig nachreichen, denn Rentenbezugsbescheinigungen oder Selbsterklärungen reichen als Nachweis nicht aus. Hilfe beim Antrag gibt die BAFA-Hotline unter 06196 908-1009.

Das solltet ihr vor dem Kauf wissen

Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung geknüpft, ihr dürft das Auto also nicht kurz nach dem Kauf wieder verkaufen. Wer später sein Auto verkauft, sollte diese Frist im Blick behalten. Pro Person wird die Prämie einmal gewährt, pro Haushalt sind höchstens zwei Anträge möglich. Wer least, muss ebenfalls Halter des Fahrzeugs sein, auch hier gilt die Haltedauer von 36 Monaten.

Ob sich ein E-Auto insgesamt rechnet, hängt nicht nur von der Prämie ab, sondern auch von den laufenden Kosten im Vergleich zwischen Elektroauto und Verbrenner. Ein weiterer Pluspunkt: Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind für höchstens zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, die Befreiung wurde bis Ende 2035 verlängert.

Wie viele Anträge schon bearbeitet sind

Das Interesse ist groß: Nach BAFA-Zahlen waren zum 1. Oktober 97.790 Anträge bewilligt und 432 Millionen Euro ausgezahlt, einen Monat zuvor waren es noch gut 52.000 bewilligte Anträge. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bereit, das reicht nach Schätzungen für rund 800.000 Fahrzeuge in den kommenden Jahren. Ein Rechtsanspruch oder ein offizielles Enddatum existieren allerdings nicht.