Bitcoin Gewinne und Steuern: Das sollten Sie für die Steuererklärung wissen!

Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Es fallen Steuern an!

Die neue Welt der Kryptowährungen bringt auch neue Möglichkeiten mit sich, verschiedene Gewinne zu machen (zum Beispiel Veräußerungsgewinne beim Bitcoin Handel). Das geht heute sogar ganz einfach, da es viele Apps gibt, über die mit Kryptowährungen gehandelt werden kann. Letztendlich sind meist nur wenige Klicks notwendig, um schon loslegen zu können.

Innerhalb weniger Wochen mehrere tausend Euro verdienen, ist eine gute Sache, vor allem wenn es vom Sofa aus mit Apps wie Bitcoin Prime oder anderen Krypto-Apps geschieht. Doch dabei darf nicht vergessen werden, dass Gewinne natürlich steuerpflichtig sind. Insofern gilt es bezüglich Bitcoin Gewinnen bei der Steuererklärung am Ende des Jahres die richtigen Angaben zu machen. Worauf zu achten ist, gibt es in diesem Artikel zu erfahren.

Sind Veräußerungsgewinne vom Bitcoin Handel steuerpflichtig?

Mit Bitcoins handeln, ist relativ einfach geworden. Dafür gibt es Online-Broker und jede Menge Apps, die das zum Kinderspiel werden lassen. Gewinne machen ist zwar nicht ganz so einfach, aber definitiv bei Kryptowährungen und vor allem dem Bitcoin möglich. Die Freude ist groß, wenn einmalig oder sogar regelmäßig Gewinne gemacht werden, die dann auch in Euro eingetauscht werden können. Das ist schließlich auch das Ziel einer Anlage, dass am Ende mehr dabei herauskommt als reingesteckt wurde. Doch die Gewinnfreude währt womöglich nur kurz, denn da gibt es ja noch die Frage mit den Steuern. Sind Bitcoin Gewinne steuerpflichtig?

Zunächst einmal sind Bitcoins selbst nicht steuerpflichtig. Die virtuellen Währungen stellen auch eine Ausnahme dar, da sie eben nicht mit klassischen Währungen verglichen werden können. Steuerpflichtig können sie aber werden, wenn sogenannte Veräußerungs- bzw. Spekulationsgeschäfte damit gemacht werden. Tauscht man danach die Bitcoins wieder in Euro um, hat man also einen Veräußerungsgewinn erzielt und für den können durchaus auch Steuern anfallen. Allerdings hängt das auch vom Faktor Zeit ab und wann die Bitcoins angeschafft wurden.

Gibt es Steuerfreiheit für Kryptowährungen?

Liegt der Gewinn unter der Freigrenze, fallen auch keine Steuern an. Allerdings müssen eben auch alle Veräußerungsgeschäfte gezählt werden und nicht alleine nur die, die mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen gemacht wurden. Es gibt aber auch noch einen anderen Weg, der zur Steuerfreiheit von Bitcoins führen kann. Hier kommt wieder die Haltefrist ins Spiel. Wenn Bitcoins eingekauft, aber länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Es müssen also gar keine Steuern gezahlt werden und auch die Freigrenze spielt keine weitere Rolle. Darauf zu achten ist jedoch, ob Zinsen durch die Kryptowährung entstehen, denn dann steigt die Spekulationsfrist auf zehn Jahre und noch dazu fällt die Abgeltungssteuer an.

So werden Bitcoin Gewinne versteuert

Wenn die Bitcoins gekauft wurden und innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden, ist die Haltefrist so kurz, dass entstandene Gewinne versteuert werden müssen. Dafür fällt dann der persönliche Steuersatz an. Allerdings gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Diese Grenze liegt bei bis zu 600 Euro im Jahr. Gewinne darunter müssen nicht versteuert werden. Allerdings bedeutet die Grenze nicht, dass es ein Freibetrag ist. Sollten mehr als 600 Euro Gewinn anfallen, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Wichtig dabei auch ist, dass die Freigrenze für alle Veräußerungsgeschäfte des Jahres gilt und nicht nur die mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen.

Wie hoch nun der Gewinn ist, hängt vom Einkaufs- und dem Verkaufspreis ab. Die Differenz daraus ergibt den Veräußerungsgewinn. Bei den Kryptowährungen kommt die sogenannte Fifo-Methode zum Einsatz, bei der die Preise des ersten Einkaufs und des ersten Verkaufs genommen werden, um die Differenz zu ermitteln. Eine genaue Notierung aller Bitcoin-Geschäfte ist daher wichtig, damit alles nachvollzogen werden kann. Verluste können übrigens auch mit Gewinnen verrechnet werden. Letztendlich wird der Betrag dann in der Steuererklärung in die Anlage SO für sonstige Einkünfte eingetragen. Und natürlich müssen auch Beträge unter der Freigrenze angegeben werden.

Noch nicht alle Fragen geklärt

Offene Fragen für Bitcoin Gewinne Steuern und der SteuererklärungGrundsätzlich ist die Besteuerung von Gewinnen, die aus Geschäften mit Kryptowährungen entstehen, also geklärt. Allerdings gibt es durchaus auch noch offene Fragen, die einfach aus den neuen digitalen Währungen entstehen. Das betrifft beispielsweise auch das Mining von Kryptowährungen. Bitcoins können gekauft oder auch geschürft werden. Durch das sogenannte Mining entstehen überhaupt erst Bitcoins. Diese gemachten Gewinne gelten dann als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Wenn hingegen aber nicht selbst geschürft wird, sondern über einen Dienstleister, kommt es auf die Details im Vertrag an. Insofern gibt es auch noch viele Einzelfälle, für die es noch keine einheitlichen Antworten gibt.

Fazit zu Bitcoin Gewinne und Steuern – Was man wissen sollte!

Ob nun digital und virtuell oder nicht – der Staat nimmt Kryptowährungen spätestens dann sehr ernst, wenn die Steuererklärung anfällt. Und diesbezüglich können Bitcoin und Co. zu Gewinnen führen, die versteuert werden müssen. Die Angaben dafür gehören in die Anlage SO für sonstige Einkünfte. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die gelten im Bereich der Freigrenze von 600 Euro im Jahr für Veräußerungsgeschäfte und auch wenn die Haltefrist der Kryptowährungen über ein Jahr beträgt. Allerdings werden Zinsen, die es für Bitcoins gibt, steuerpflichtig. Dann muss die Abgeltungssteuer gezahlt werden. So oder so müssen auch Geschäfte mit Kryptowährungen ihren normalen Weg in die Steuererklärung finden.