Was ist bei einem Gemeinschaftskonto zu beachten?

Paar mit Geld aus dem Gemeinschaftskonto

Menschen, die in einer Beziehung zusammenleben, stehen irgendwann vor der Entscheidung, wie die Finanzen verwaltet werden. Behält jeder sein eigenes Girokonto? Gibt es in Zukunft nur noch ein Konto, auf das beide Partner Zugriff haben? Oder eignet sich sogar eine Kombination – also zwei persönliche Girokonten plus Gemeinschaftskonto für die regelmäßig anfallenden Haushaltskosten? Kontoguru.net bietet einen Überblick über Kontoarten. Ist die Entscheidung für ein gemeinsames Konto gefallen, stellt sich die Frage, wie die Zugriffsrechte geregelt verteilt werden.

Konto für Zwei – Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto wird auch Partnerkonto genannt. Dabei handelt es sich um ein Konto, das beide Partner eröffnen. Häufig wird diese Kontoart in Partnerschaften gewählt, wo alle Finanzen in einen Topf fließen, oder wo Transparenz bei der Aufteilung der laufenden Kosten Priorität hat.

Das Partnerkonto bietet viele Vorteile

Ein Gemeinschaftskonto bietet den perfekten Überblick über gemeinsame Finanzen. Zudem führt es zu einer besseren Gleichberechtigung beider Parteien, wenn beispielsweise einer der Partner sehr viel mehr als der andere verdient. Größere Anschaffungen sollten im Idealfall ausgiebig besprochen werden – vor allem dann, wenn nur ein Partner einen Wunsch hegt.

Oder-Konto und Und-Konto – Was ist besser?

Ohne Wenn und Aber – bei der Eröffnung eines Partnerkontos muss man sich entscheiden: Sollen beide Partner eigenmächtig Transaktionen durchführen dürfen oder bedarf es der Freigabe beider, eine Transaktion auf den Weg zu bringen? Das Oder-Konto regelt, dass entweder Partner A oder Partner B selbstständig Zahlungen durchführen oder auch Daueraufträge einrichten dürfen. Bei einem Und-Konto müssen beide Partner der Ausführung zustimmen.

Oder-Konto – die flexible Variante

Besonders praktisch ist das Oder-Konto. Dadurch, dass beide Partner unabhängig voneinander Transaktionen initiieren dürfen, eignet es sich perfekt für den Familienalltag. Ist eine der Personen auf Geschäftsreise oder mal länger im Büro, kann der andere auch ohne dessen explizite Zustimmung Gelder überweisen. Durch die Eröffnung eines Oder-Kontos schenken sich die Partner also gegenseitig einen Vertrauensvorschuss. Man geht davon aus, dass beide Berechtigte stets das Beste für die gemeinsamen Finanzen im Sinn haben.

Hohe Sicherheit beim Und-Konto

Das Und-Konto ist sehr demokratisch. Denn bevor Daueraufträge oder Überweisungen getätigt werden können, ist die Zustimmung beider berechtigen Personen erforderlich. Stimmt einer der Partner einem SEPA-Lastschriftmandat oder ähnlichem nicht zu, scheitert das Vorhaben. Diese Kontoart erfordert Kompromissbereitschaft, Verständnis und manchmal vielleicht auch eine hohe Frustgrenze. Der Vorteil? Niemand kann im Alleingang das Konto leerräumen, auflösen oder wechseln. Das Und-Konto bietet also mehr Sicherheit.

Unterschiede beim Und- und beim Oder-Konto

Unterschiede beim GemeinschaftskontoDer größte Unterschied ist die Notwendigkeit der Zustimmung eines zweiten Zugangsberechtigten. Während ein Partner beim Oder-Konto Zahlungen selbstständig tätigen kann, müssen beim Und-Konto stets beide Parteien zustimmen. Der Sicherheitsaspekt wird also beim Und-Konto besser berücksichtigt.

Gleichzeitig ist ein Oder-Konto aber sehr flexibel. Es ermöglicht es demjenigen, der sich im Alltag mehr um das Begleichen von Rechnungen oder um den Einkauf kümmert, dabei selbstständig nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Somit ist es praktischer. Fairerweise muss man dazu sagen, dass der Gemeinschaftskontovergleich belegt, dass immer mehr Partnerkonten über eine Online Banking Funktion verfügen. Dabei kann der zweite Partner eine Transaktion auch dann freigeben, wenn er gerade nicht zu Hause ist.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto, wenn ein Kontoinhaber stirbt

Bankvollmacht für den Todesfall auf das GemeinschaftskontoTritt das Worst-Case-Szenario ein und der geliebte Partner stirbt, steht die Zeit still – unter Umständen aber auch das gemeinsame Konto. Wer kein eigenes Girokonto hat, von dem aus man vorübergehend die notwendigsten Zahlungen begleichen kann, muss dann leider oft Schulden machen. Auch hierbei spielt es wieder eine Rolle, ob man sich für ein Und- oder für ein Oder-Konto entschieden hat.

Handelt es sich um ein Oder-Konto bleibt das Konto normalerweise aktiv. Der Hinterbliebene kann also wie gewohnt auf das Konto zugreifen. Dieses geht dann meist nach einigen Wochen in ein normales Girokonto über. Bei einem Und-Konto sieht es leider oft anders aus. In vielen Fällen muss der Hinterbliebene dann warten, bis die Erbverhältnisse geklärt sich, um wieder über das gemeinsame Geld verfügen zu dürfen. Beide Partner sollten sich deshalb gegenseitig eine Verfügung ausstellen, die den anderen berechtigt, im Todesfall des Partners die Finanzen allein zu verwalten.