Recht auf Asyl – Das Grundgesetz zum Asyl und Flüchtlingsschutz

Recht auf Asyl

Asyl ist keine Frage des Abwägens, sondern ein Grundrecht für alle Menschen, die damit internationalen Schutz genießen können. Es ist das Recht, in einem Land Asyl zu beantragen, weil man in seinem Herkunftsland der Verfolgung ausgesetzt ist oder generell ernsthaften Schaden erleiden könnte. Dieses Recht ist in vielerlei Hinsicht interessant, da es zum Beispiel das einzige Grundrecht in Deutschland ist, das nur Ausländern zusteht, und darüber hinaus natürlich auch immer wieder diskutiert wird. Oder zumindest aber die Auswirkungen dieses Rechts. In den letzten Jahren ist die Asylfrage aufgrund vieler Flüchtlinge noch einmal in der Bedeutung gestiegen. Umso wichtiger, da es viele kontroverse Diskussionen gibt, dass jeder dieses Recht kennt und natürlich auch weiß, warum dieses Recht überhaupt im Grundgesetz verankert worden ist. Mehr zu diesem Thema in diesem Artikel.

Das Recht auf Asyl

Heute ist das Recht auf Asyl ganz klar gesetzlich verankert. In Deutschland findet es sich im Grundgesetz Artikel 16a. Dort heißt es, dass politisch Verfolgte das Recht auf Asyl genießen. In einem zweiten Absatz wird hinzugefügt, dass man sich auf dieses Recht nicht berufen kann, wenn man aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft kommt. Oder aber auch aus einem Drittstaat einreist, der über die Rechtsstellung für Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verfügt. Das Asyl kann in Deutschland beantragt werden. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie Unterkunft oder Heim. Die Bewährung von Asyl bedeutet, dass ein Mensch legal in Deutschland leben kann.

Auch in den Grundrechten der Europäischen Union ist das Grundrecht auf Asyl verankert. Genau genommen in Artikel 18 der Charta der Grundrechte. Im Artikel 19 heißt es zudem, dass Kollektivausweisungen nicht zulässig sind. Entsprechend darf kein Mensch an einen Staat abgeschoben werden, wo das ernsthafte Risiko für Folter, Todesstrafe oder andere schwerfällige Gefahren besteht. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich über eine gemeinsame Asylpolitik geeignet, die auch in den letzten Jahren immer wieder zum Tragen kam.

Das deutsche Asylrecht

Im Laufe der Jahre hat das Recht auf Asyl in Deutschland einige Änderungen erhalten, was vor allem an der Zusammenarbeit mit der EU liegt. Vorläufer des Asylrechts gab es auch schon im 19. Jahrhundert, wenn dort auch noch vermehrt die Praxis der Auslieferung zwischen den Staaten ausgeführt wurde. In der Weimarer Republik gab es zwar mehrere Versuche, ein Asylrecht zu verankern, was aber nur teilweise gelang. Zumindest konnte 1929 ein Gesetz erlassen werden, dass zumindest Abschiebungen erschwerte. Die Zeit danach bis zum Ende des Krieges bot natürlich keinen weiteren fruchtbaren Boden für Asylrecht in Deutschland.

Ein wirkliches Asylrecht wurde dann 1948 in den Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen festgeschrieben. Ein Jahr später wurde das Recht dann auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. In der Verfassung der DDR wurde ebenfalls ein Asylrecht verankert. Zunächst galt das Gesetz jedoch nur für Deutsche, die im Ausland verfolgt werden. Später wurde es ausgeweitet. 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention der UNO verabschiedet. 1993 wurde das Asylrecht in Deutschland dann eingeschränkt, was durch die nachfolgenden Absätze geschehen ist. In den letzten Jahren gab es weitere Überarbeitungen.

Zuständigkeit und Ausführung von Asyl

In Deutschland liegt die Zuständigkeit des Asylrechts beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das entsprechend die Asylanträge bearbeitet. Zunächst wird dabei geprüft, ob die sogenannte Dublin-Verordnung greift, wonach das EU-Land für das Asyl zuständig ist, in das die Person eingewandert ist. Ist ein anderes Land zuständig, wird die Person rücküberstellt. Darüber hinaus wird der Asylantrag aber in Deutschland bearbeitet. Unterschieden werden kann zwischen fünf unterschiedlichen Arten, warum Flüchtlinge in Deutschland bleiben dürfen.

Ausführung von Asyl in der EUDie erste Möglichkeit ist, dass das Recht auf Asyl anerkannt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Flüchtlingsschutz gewährt wird. Dieser Schutz beruht unter anderem auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch kann ein subsidiärer Schutz ausgesprochen werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Dieser Schutz tritt in Kraft, wenn die beiden ersten Möglichkeiten nicht greifen. Des Weiteren kann es ein Abschiebungsverbot geben, das mit der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen begründet wird. Die fünfte Möglichkeit ist ein Aussetzung der Abschiebung, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Duldung in Deutschland

Duldung in DeutschlandEs kann sein, dass Menschen kein Asyl erhalten und ebenso keinen Flüchtlings- oder subsidiären Schutz, und dennoch in Deutschland bleiben dürfen – zumindest vorerst. Dann wird von der Duldung gesprochen. Das ist dann der Fall, wenn die Personen vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen, weil die Ausreise aus bestimmten Gründen nicht vollzogen werden kann. Das kann sein, weil beispielsweise Ausweisdokumente fehlen oder aber auch die betreffende Person eine Krankheit hat, die im Herkunftsland nicht adäquat behandelt werden kann. Allerdings ist auch klar, dass die Duldung ein befristeter Aufenthalt ist und eine Abschiebung jederzeit erfolgen kann, wenn die entsprechenden Gründe wegfallen.

Fazit zum Recht auf Asyl

Natürlich kann es mit dem Asylrecht teilweise zu komplizierten Situationen und Verfahren kommen, im Kern ist das Recht auf Asyl aber sehr einfach zu verstehen. Es soll Menschen Schutz bieten, die in ihrem Herkunftsland nicht sicher sein können. Einschränkungen gibt es beim Asylrecht vor allem, was die EU anbelangt. EU-Länder als Herkunftsländer berechtigen nicht zu Asyl. Auch gilt, dass das Land den Asylantrag behandeln muss, wo die Einreise stattgefunden hat. Abseits vom Asyl gibt es auch noch Flüchtlingsschutz, der ebenfalls zu einem Aufenthalt führen kann.

In den letzten Jahren sind Fragen des Asylrechts immer wieder aufgekommen, da aufgrund kriegerischer Situationen im Nahen Osten viele Flüchtlinge nach Europa gekommen sind. Entsprechend gibt es auch immer wieder heftige Diskussionen dazu, allerdings ist das Asylrecht grundsätzlich als ein ganz wichtiger Eckpfeiler menschlicher Grundrechte anzusehen. Daher steht es auch im deutschen Grundgesetz.