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Deutschland gilt als rechtlicher Vorreiter beim autonomen Fahren. Bereits 2021 hat der Bundestag einen weltweit beachteten Rahmen für Stufe 4 verabschiedet. Seit Anfang 2025 darf das Mercedes-System Drive Pilot mit bis zu 95 km/h auf Autobahnen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Das Auto ist dann selbstfahrend unterwegs.
In Hamburg rollen seit Mitte 2025 die ersten Robotaxis von Moia mit Passagieren. Die Realität auf deutschen Straßen bleibt aber streng reguliert und an Betriebsbereiche gebunden. Halter, Hersteller und technische Aufsicht teilen sich die Verantwortung in einem fein justierten Haftungssystem.
Am 28. Juli 2021 trat das Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft. Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes erhielten Fahrzeuge auf SAE-Stufe 4 erstmals eine gesetzliche Grundlage. Deutschland war damit das erste Land mit einem Rechtsrahmen für fahrerlose Autos im Regelbetrieb. Der Gesetzgeber erlaubt den Betrieb in räumlich genau festgelegten Bereichen, sogenannten Operational Design Domains. Hub-zu-Hub-Logistik, Shuttledienste und Reisen auf der ersten oder letzten Meile fallen darunter. Eine Verordnung von 2022 ergänzte das Gesetz um konkrete Genehmigungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Voll autonome Fahrten ohne menschliche Fahrerin sind also seit 2021 grundsätzlich legal. Die Bedingung lautet aber: Das Fahrzeug benötigt eine Einzelgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Betreiber muss den Betriebsbereich vorab definieren und von der zuständigen Landesbehörde freigeben lassen. Die Hersteller müssen umfangreiche Sicherheitsnachweise und Cybersecurity-Konzepte vorlegen. Eine Blackbox zeichnet jede Fahrt auf und speichert relevante Daten für sechs Monate.
Mercedes-Benz erhielt am 17. Dezember 2024 die erweiterte Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Drive Pilot funktioniert seit Anfang 2025 im fließenden Verkehr bis 95 km/h. Das System darf auf rund 13.191 Kilometern deutscher Autobahn aktiviert werden. Es arbeitet als bisher schnellstes serienzugelassenes Stufe-3-System weltweit. Voraussetzung bleibt die Fahrt hinter einem vorausfahrenden Wagen auf der rechten Spur bei Tageslicht.
Die Halterin oder der Fahrer darf während aktivem Drive Pilot rechtlich vom Verkehrsgeschehen wegsehen. E-Mails am Bordcomputer lesen, Filme schauen oder einen Kaffee trinken sind erlaubt. Schlafen bleibt verboten, ebenso das Verlassen des Sitzes. Innerhalb von zehn Sekunden muss die Übernahme nach Aufforderung klappen. Das System kostet aktuell 5.950 Euro Aufpreis und steht in S-Klasse und EQS bereit. Bestehende Fahrzeuge erhalten das Update kostenlos per Mobilfunk oder in der Werkstatt.
Hamburg startete Mitte 2025 mit dem bundesgeförderten Modellprojekt ALIKE den ersten echten Passagierbetrieb. Volkswagen-Tochter Moia setzt dafür den autonomen ID. Buzz AD ein. Die Sammeltaxis bedienen ein Gebiet vom Stadtpark bis zur Elbe. Sicherheitsfahrer sitzen während der ersten Phase weiter an Bord. Sie überwachen die Fahrt und greifen bei kritischen Situationen sofort ein. Bis 2026 soll der reguläre Betrieb ohne Sicherheitspersonal beginnen.
München testet parallel mit verschiedenen Anbietern unter realen Bedingungen im Straßenverkehr. Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG planen mit Moia einen vergleichbaren autonomen Sammelverkehr. Die Fahrzeuge nutzen Lidar, Radar und Kameras zur Erfassung der Umgebung. Künstliche Intelligenz wertet die Sensordaten in Echtzeit aus und steuert das Fahrzeug. Jeder Standort benötigt eine eigene Genehmigung mit klar abgesteckter Operational Design Domain. Eine bundesweite Freifahrtschein-Lösung gibt es nicht. Auch der Anbieter Waymo ist in verschiedenen Großstädten weltweit mit autonom fahrenden Autos vertreten und feiert mit seiner Robotaxi-Flotte immer neue Erfolge.
Die verschuldensunabhängige Halterhaftung gilt auch beim autonomen Fahren weiter unverändert. Der Halter trägt nach Paragraph 7 Straßenverkehrsgesetz die volle Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Seine Kfz-Haftpflicht bleibt erste Anlaufstelle für Geschädigte nach einem Unfall. Das bewährte System schützt Opfer vor langwierigen Streitigkeiten über die Schuldfrage. Erst im zweiten Schritt prüft die Versicherung mögliche Regressansprüche gegen den Hersteller.
Bei aktivem Stufe-3-System verschiebt sich die Verantwortung teilweise auf den Hersteller. Verursacht Drive Pilot einen Unfall, haftet Mercedes-Benz aus Produkthaftung. Die Blackbox liefert die Daten zur Aufklärung der konkreten Unfallsituation. Für Stufe-4-Betreiber wie Moia verlangt der Gesetzgeber eine eigene Pflichtversicherung der technischen Aufsicht. Diese natürliche Person genehmigt aus der Leitstelle heraus Fahrmanöver und kann das Fahrzeug stilllegen.
Autonome Fahrzeuge lernen nicht nur aus den eigenen Fahrten ihrer Sensoren. Sie tauschen anonymisierte Erfahrungen über die Cloud mit der gesamten Flotte aus. Ein einzelner Drive Pilot meldet eine neue Baustelle automatisch an alle Schwesterfahrzeuge. Diese Schwarmintelligenz verbessert das Verhalten der Flotte mit jedem gefahrenen Kilometer messbar. Mercedes spricht von mehreren Millionen realer Erfahrungswerte pro Woche aus dem deutschen Betrieb.

Der Datenschutz wirft dabei heikle Fragen auf, die bislang nicht abschließend geklärt sind. Welche Daten dürfen Hersteller sammeln, speichern und verwerten? Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für jede personenbezogene Information aus dem Fahrzeug. Anonymisierte Bewegungsdaten zur Streckenoptimierung dürfen Hersteller derzeit ohne explizite Einwilligung der Halterin auswerten. Verbraucherschützer fordern strengere Transparenzpflichten und ein Recht auf einfaches Löschen.
Stufe-2-Assistenzsysteme wie adaptiver Tempomat verlangen weiterhin volle Aufmerksamkeit am Steuer. Die Hände gehören ans Lenkrad, der Blick auf die Straße. Erst beim aktivierten Drive Pilot in der S-Klasse oder im EQS endet diese Pflicht zeitweise. Außerhalb von Autobahnen und über 95 km/h bleibt jede Fahrerin verkehrsrechtlich vollständig in der Verantwortung. Falsche Annahmen über die Systemgrenzen führen schnell zu Unfällen und Bußgeldern.
Robotaxis dürfen Bürger nur in den genehmigten Pilotgebieten von Hamburg und einzelnen Modellregionen nutzen. Eine Buchung erfolgt per App, der Fahrpreis liegt nahe am normalen Sammeltaxi-Tarif. Privat genutzte Stufe-4-Fahrzeuge gibt es im deutschen Markt noch nicht. Hersteller wie BMW und Audi arbeiten an eigenen Stufe-3-Lösungen für die kommenden Modelljahre. Die rechtliche Grundlage existiert, die technische Reife entscheidet nun über das Tempo der Markteinführung.