Fahrrad-Leasing für Großunternehmen: So funktioniert’s

Fahrrad-Leasing für Großunternehmen: So funktioniert's

Fahrräder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen, ist ein Zeichen der Wertschätzung, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrem Personal mittels Fahrrad-Leasing entgegenbringen. Gleichzeitig ist die Fahrradgestellung umweltfreundlich und hilft, die Atmosphäre von schadhaften Abgasen zu entlasten. Darüber hinaus profitieren Großunternehmen mit der Gestellung der Fahrräder von Steuervorteilen, denn sie ist steuerlich absetzbar.

Hinzu kommt der für die Belegschaft so wichtige Gesundheitsfaktor, der durch ein vermindertes Krankschreibungspotenzial letztlich auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zugutekommt. Mit dem Fahrrad-Leasing bietet sich Großunternehmen eine attraktive Chance, zu günstigen Preisen in den Genuss der Bike-Nutzung zu kommen. Dieser Beitrag sieht sich das Fahrrad-Leasing für Großunternehmen einmal genauer an.

Fahrrad-Leasing als Bonus zum regulär vereinbarten Arbeitsentgelt

Das Fahrrad-Leasing für Großunternehmen ist eine lukrative Option, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zum arbeitsvertraglich geregelten Arbeitsentgelt Benefits auszuschütten. Für das Personal bedeutet dies die Übernahme der bei einem Leasing zu zahlenden Monatsrate für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Fahrräder.

Gehaltsumwandlung mittels Fahrrad-Leasing im Großunternehmen

Möchten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Rate für das Fahrrad-Leasing nicht zusätzlich übernehmen, kann die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung in Betracht gezogen werden.

Bei einer Gehalts- oder Lohnumwandlung verzichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einen Anteil ihres regulär ausbezahlten Arbeitsentgelts. Diese gehaltliche Lücke wird durch die Gestellung eines Fahrrads und die Übernahme der Leasingrate durch das Unternehmen geschlossen.

Umgang mit Personalveränderungen vor Leasing-Vertragsende

Während sich die Fluktuation in einigen Unternehmen in Grenzen hält, ist sie bei anderen Geschäftsbetrieben ausgeprägter. Dennoch müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf das Fahrrad-Leasing nicht verzichten. Scheidet ein Mitglied der Belegschaft aus der Firma aus, bevor der Vertrag mit dem Leasinganbieter endet, präsentieren sich dem Betrieb passende Lösungen. Dabei können folgende Optionen zur Debatte stehen:

  • Leasingvertrag wird vom bisherigen Angestellten bei neuem Unternehmen fortgeführt
  • Leasingvertrag wird in einen Privatvertrag umgewandelt
  • Leasingvertrag bleibt im bisherigen Unternehmen bestehen (ein anderes Belegschaftsmitglied erhält den Vorteil)
  • Leasingvertrag endet vorzeitig durch Rückgabe des Bikes
  • Leasingvertrag wird durch einen Kauf des Fahrrads zu dessen Restwert aufgelöst

Individuelle Betrachtung der Fortführung von Fahrrad-Leasing-Verträgen

Hierbei ist es wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten bei dem jeweiligen Anbieter des Fahrrad-Leasings für das Großunternehmen auszuloten und sich vor einem Abschluss des Leasingvertrages ausführlich zum Thema Dienstrad beraten zu lassen. So ist beispielsweise bei einem Kauf des Fahrrades eine faire Preisgestaltung für das Unternehmen von großer Bedeutung.

Fahrrad Leasing Verträge

Des Weiteren eignet sich nicht jede Lösung für jedes Großunternehmen. Ist zum Beispiel eine Umnutzung des Betriebsgeländes, auf dem sich die Fahrräder finden, geplant und gilt es, die Kapazitäten anderweitig zu nutzen, kann die Rückgabe des Fahrrads bei einem Personalwechsel sinnvoller sein.

Dienstleister mit Full-Service bezüglich des Fahrrad-Leasings für Großunternehmen genießen ein hohes Renommee

Effizienz wird insbesondere in Großunternehmen mit einer hohen Personaldichte großgeschrieben. In der Praxis bedeutet das, auch das Fahrrad-Leasing so zeit- und kostensparend wie möglich zu gestalten.

Einige Anbieter von Fahrrad-Leasing haben sich deshalb darauf spezialisiert, einen Full Service anzubieten und adressieren damit in erster Linie Großunternehmen.

Beliebtheit des Komplettservices des Fahrrad-Leasings bei Großunternehmen besteht aus guten Gründen

Warum ist der Komplettservice beim Fahrrad-Leasing für Großunternehmen so beliebt? Was auf den ersten Blick kaum ersichtlich ist, zeigt sich bei einer näheren Betrachtung der Faktoren Datenschutz sowie allgemeine Rechtssicherheit bei der Vertragsgestaltung und betriebsinternen Abwicklung.

Einige Fahrrad-Leasing-Anbieter übernehmen daher auf Wunsch der beauftragenden Firma die Kommunikation mit den vertraglich Beteiligten, der Leasinggesellschaft, aber auch mit dem Belegschaftsmitglied, für das das Fahrrad-Leasing bestimmt ist.

Der Anbieter des Bike-Leasings für Großunternehmen kümmert sich um juristische Belange und sorgt dafür, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite sind. Dazu gehört auch die uneingeschränkte Einhaltung aller Bestimmungen des Datenschutzes.

Darüber hinaus können dem Geschäftsbetrieb Werbematerialien zur innerbetrieblichen Kommunikation des Fahrrad-Leasings zur Verfügung gestellt werden. Als Faustregel gilt: Je umfassender sich die anfängliche Beratung gestaltet, desto schneller und effektiver können Großunternehmen bei der Gestellung eines Personalbikes entlastet werden. Ein Full Service amortisiert sich in aller Regel schnell und trägt erheblich zur Wirtschaftlichkeit der Firma bei.

Ziel- und lösungsorientiertes Management von Fahrrad-Leasingverträgen für Großunternehmen per Onlineportal

Um die Effizienz beim Fahrrad-Leasing im Großunternehmen weiter zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen Anbieter zu wählen, der eine digitale Verwaltung der Leasingverträge ermöglicht.

Hierfür wird in aller Regel ein Onlineportal zur Verfügung gestellt, welches sich nach dem Corporate Identity der Firma gestalten lässt und das Personalverantwortlichen einen umfassenden Überblick bietet. Gleichwohl können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf das Portal erhalten und sich für ein Fahrrad aus der Kollektion entscheiden, welches ideal zu ihnen passt.