Oft ist es mehr als nur ein Ärgernis, wenn sich der geplante Flug verspätet. Mitunter entstehen zusätzlich Folgekosten, sei es durch verpasste Anschlussflüge, durch notwendig werdende Übernachtungen oder gar durch das Versäumen eines wichtigen Termins. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Entschädigung bei Flugverspätungen einzufordern.
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie brachten es mit sich, dass seit 2019 weniger geflogen wurde. Noch 2024 waren es bundesweit rund 15 % weniger Fluggäste. Im letzten Jahr stiegen die Zahlen erstmals wieder an, wie das Statistische Bundesamt Destatis zu berichten weiß. Im Flugsommer 2025 waren es bereits 4,6 % mehr Reisende als im Vorjahr, die pünktlich starten wollten.
Diesen gestiegenen Buchungen müssen sich nun die Fluggesellschaften erneut stellen. Maßnahmen wurden getroffen, um die Kapazität ebenso wie die Effizienz zu steigern. Die Ausfälle und Verspätungen, in die Fluglotsen und anderes Bodenpersonal involviert sind, stellen jedoch nur eine eher geringe Anzahl an allen Vorkommnissen dar.
Zusätzlich kommen neue Herausforderungen, bedingt durch Faktoren wie Sicherheitsfragen, sich änderndes Klima und Naturgewalten wie Vulkanausbrüche. So wurde beispielsweise der Flugverkehr in München-Riem im Oktober 2025 für lange Stunden stillgelegt. Drohnensichtungen machten dies erforderlich. Übernachtungen auf Feldbetten wurden notwendig, Verpflegung musste organisiert und Weiterflüge sichergestellt werden.
Die massiven Störungen, die 2010 vom isländischen Vulkan Eyjafjallajökull ausgingen, legten europaweit den Flugverkehr lahm. Dieser Einschnitt ist nicht nur Flugreisenden nach wie vor in Erinnerung. Nicht zuletzt sind es Sonnenstürme oder extreme Witterungsverhältnisse, die auf Funk- und Flugverkehr trotz aller moderner Technik einwirken können. Zwar werden Wettervorhersagen immer präziser, eine Garantie bieten sie jedoch so wenig wie innovative Koordinationsverfahren, dass Flugverspätungen ausgeschlossen werden können.
Bei der Feststellung, ob eine Entschädigung infrage kommt und wenn ja, in welcher Höhe, sind vor allem Online-Anbieter hilfreich. Wer hier eine Entschädigung Flugverspätung beantragen will, muss jedoch selbst etwas Vorarbeit leisten.
Zu den generellen Voraussetzungen gehört, dass die entsprechenden Belege, Zeitangaben und eventuell Fotoaufnahmen der Situation vor Ort vorhanden sind.
Die für Fluggäste wichtigen Fragen sind:
Sind eine extreme Witterung oder Naturkatastrophen der Grund für eine Flugverspätung, gehen Reisende leider mitunter leer aus. Dennoch lohnt sich die Überprüfung, ob nicht doch aus Kulanz ein bestimmter Betrag bezahlt wird.

Nach der EU-Fluggastverordnung kann die Entschädigung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden von 250 bis 600 Euro betragen, abhängig von der geplanten Flugreise und der Flugdistanz. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung haben Fluggäste zudem ein Recht auf Abbruch der Reise und die Rückerstattung der Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Reise innerhalb der EU, in die EU oder mit einer EU-Airline geplant war.
Bereits bei einer Verspätung von zwei Stunden können Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen haben. Dazu zählen Essen, Getränke und unter Umständen auch Übernachtungskosten. Diese Entschädigung kann – im Gegensatz zu den genannten Beträgen nach Stunden – selbst dann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, wenn außergewöhnliche Ereignisse wie Streik, Vogelschlag oder Extremwetter zur Verspätung geführt haben.
Auch hier gilt: Alle Belege über Ausgaben müssen sorgfältig aufbewahrt und der betreffenden Airline zugängig gemacht werden.
Eine weitere gute Nachricht zum Schluss: Wer beim Eintritt der Verspätung noch nicht wusste, welche Rechte er hat, kann seinen Anspruch bis zu 3 Jahren rückwirkend geltend machen. Dies ermöglicht einen großzügigen Zeitrahmen, um die rechtlichen Voraussetzungen zu überprüfen. Auch Dienstleister, die bei der Anmeldung der Entschädigung behilflich sind, freuen sich über etwas zeitlichen Spielraum.
Grundsätzlich gilt jedoch, je zeitnaher die Geltendmachung erfolgt, desto besser. Sinnvoll ist es zudem, die entsprechenden Belege für Ausgaben zusätzlich zu kopieren, einmal, um die Lesbarkeit – bestimmte Kassenbons verbleichen rasch – sicherzustellen und zum anderen für die eigenen Unterlagen, bis die Angelegenheit geregelt ist.