DAZN-Sammelklage: Wer sich noch bis 25. September anmelden kann

DAZN-Sammelklage 25. September

Die Sammelklage gegen DAZN wegen rechtswidriger Preiserhöhungen läuft – und die Anmeldefrist endet am 25. September 2026. Wer zwischen 2021 und 2022 als Bestandskunde plötzlich mehr zahlen musste, kann sich jetzt kostenlos im Klageregister eintragen und auf Rückzahlung hoffen. ⚖️

Worum geht es bei der Sammelklage gegen DAZN?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im April 2024 eine Sammelklage gegen den Sport-Streamingdienst DAZN beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Der Vorwurf: DAZN hat in den Jahren 2021 und 2022 die Abo-Preise für bestehende Verträge einseitig erhöht, ohne dass Bestandskunden dem zugestimmt hätten.

Der vzbv hält die genutzten AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und intransparent. Die Preisanpassungsklauseln erlaubten DAZN, bei veränderten Marktbedingungen die Preise anzupassen. Bestandskunden hatten keine echte Wahl – sie zahlten automatisch mehr oder mussten selbst kündigen. Rechtlich handelt es sich um eine Verbandsklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Wer sich ins Klageregister einträgt, kann im Erfolgsfall direkt von einer Rückzahlung profitieren.

Welche DAZN-Preiserhöhungen sind betroffen?

DAZN-Sammelklage

Die Sammelklage wegen der DAZN-Preiserhöhung bezieht sich ausschließlich auf zwei konkrete Preisrunden bei laufenden Verträgen. Spätere Erhöhungen ab 2023 sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung wurde der erhöhte Preis teilweise erst im Folgejahr abgerechnet. Der vzbv möchte erreichen, dass DAZN die Differenz zwischen ursprünglichem und erhöhtem Preis zurückzahlt. Bei Kunden, die beide Erhöhungen mitgemacht haben, können sich durchaus dreistellige Beträge ansammeln. Preise für Neuverträge sind nicht Teil der Klage.

Zeitpunkt Monatsabo vorher Monatsabo nachher Jahresabo vorher Jahresabo nachher
Ab August 2021 11,99 € 14,99 € 119,99 € 149,99 €
Ab August 2022 14,99 € 29,99 € 149,99 € bis 299,99 €

Wer kann an der DAZN-Sammelklage teilnehmen?

Nicht jeder ehemalige DAZN-Kunde ist automatisch betroffen. Die Verbraucherzentrale nennt vier Voraussetzungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen. Auch wer längst gekündigt hat, kann sich an der Sammelklage gegen DAZN beteiligen – ein aktives Abo ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein, dass mindestens eine Zahlung zum erhöhten Preis geleistet wurde. Es lohnt sich also, alte Kontoauszüge oder E-Mails von DAZN noch einmal zu prüfen. Wer bereits einen individuellen Vergleich mit DAZN geschlossen hat, ist allerdings ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale bietet unter sammelklagen.de/verfahren/dazn einen kostenlosen Klage-Check an, der prüft, ob euer Fall zur Klage passt.

  1. Preiserhöhung erhalten: Ihr habt 2021 und/oder 2022 eine einseitige Preiserhöhung von DAZN bekommen.
  2. Bestandsvertrag: Der Vertrag mit DAZN Limited bestand bereits vor der jeweiligen Preiserhöhung.
  3. Keine Zustimmung: Ihr habt der Preiserhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt.
  4. Wohnsitz in Deutschland: Nur Verbraucher mit deutschem Wohnsitz können am Verbraucherschutz-Verfahren teilnehmen.

Was bedeutet „DAZN Limited by Adyen“ auf dem Kontoauszug?

Wer in alten Kontoauszügen nach DAZN-Zahlungen sucht, stößt häufig auf den Eintrag „DAZN Limited by Adyen“ statt auf einen direkten DAZN-Vermerk. Adyen N.V. ist ein niederländischer Zahlungsdienstleister, der Kreditkarten- und Lastschriftzahlungen für zahlreiche Unternehmen abwickelt – darunter DAZN. Es handelt sich nicht um eine fehlerhafte Abbuchung.

Für die Sammelklage gegen DAZN ist dieser Punkt relevant, weil Betroffene so ihre alten Zahlungen identifizieren können. Wer im Zeitraum 2021 bis 2023 regelmäßige Abbuchungen mit dem Vermerk „DAZN“ oder „DAZN Limited by Adyen“ findet, hat einen konkreten Anhaltspunkt. Sichert diese Belege als Screenshot oder PDF – sie können nach einem Urteil als Nachweis dienen. Wer sein Streaming-Abo kündigt, sollte vorher alle Rechnungen herunterladen.

So meldet ihr euch für die Sammelklage gegen DAZN an

Die Anmeldung zur DAZN-Sammelklage erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) – kostenlos, online und ohne Anwalt. Wer mehrere DAZN-Abos hatte, muss für jeden Vertrag eine separate Anmeldung ausfüllen. Das Feld „Betrag der Forderung“ kann leer gelassen werden, und beim Vertreterfeld tragt ihr nicht den vzbv ein – er führt die Klage, ist aber nicht euer persönlicher Vertreter.

  1. Klage-Check durchführen: Besucht sammelklagen.de/verfahren/dazn und nutzt den Klage-Check der Verbraucherzentrale. Am Ende erhaltet ihr einen fertigen Textbaustein für die Anmeldung.
  2. Im Klageregister eintragen: Öffnet das Online-Formular beim BfJ und füllt alle Pflichtfelder aus – Name, Anschrift, Aktenzeichen und Gegenstand eures Anspruchs. Für „Gegenstand und Grund“ verwendet ihr den Textbaustein aus dem Klage-Check.
  3. Bestätigung abwarten: Das BfJ schickt euch eine schriftliche Bestätigung per Post mit einem Geschäftszeichen, das ihr unbedingt aufbewahren solltet.

Wichtige Termine im Überblick

Das Verfahren folgt einem klaren Zeitplan. Die mündliche Verhandlung am 4. September 2026 hat bereits stattgefunden, und das OLG Hamm hat dabei signalisiert, dass es die Preisanpassungsklausel von DAZN für intransparent und unangemessen benachteiligend hält. Das ist ein positives Signal für die Verbraucherseite, allerdings steht die endgültige Entscheidung noch aus. Die Anmeldefrist endet exakt drei Wochen nach dem letzten Verhandlungstag – wer sich bis dahin nicht eingetragen hat, kann nicht mehr von der Sammelklage profitieren.

Datum Ereignis
5. April 2024 vzbv reicht Sammelklage beim OLG Hamm ein
6. Februar 2025 Klageregister beim BfJ wird geöffnet
4. September 2026 Mündliche Verhandlung am OLG Hamm
25. September 2026 Letzte Möglichkeit zur Anmeldung im Klageregister
18. November 2026 (voraussichtlich) Urteilsverkündung

Was passiert, wenn die Klage erfolgreich ist?

Falls das OLG Hamm zugunsten der Verbraucher entscheidet, gibt es zwei Szenarien. Im besten Fall verurteilt das Gericht DAZN direkt zur Zahlung über einen vom Gericht bestimmten Sachwalter. Im zweitbesten Fall stellt es fest, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig waren – das stärkt die Position für ein vereinfachtes Folgeverfahren erheblich.

Ein negativer Ausgang ist ebenfalls möglich. Das Urteil bindet dann alle Eingetragenen. Wer sich abmelden möchte, kann dies bis zum 25. September 2026 tun. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle relevanten Dokumente zu sichern – Verträge, Zahlungsnachweise und Screenshots aus dem DAZN-Konto.

Fazit

Wer zwischen 2021 und 2022 als DAZN-Bestandskunde von Preiserhöhungen betroffen war, hat noch bis zum 25. September 2026 die Möglichkeit, sich kostenlos der Sammelklage anzuschließen. Das OLG Hamm sieht die Preisänderungsklauseln offenbar kritisch. Die Anmeldung dauert wenige Minuten und birgt kein finanzielles Risiko – wer die Frist verpasst, kann nachträglich nicht mehr teilnehmen.